AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für ParkAware - Marcel Hübner
Stand: 13.07.2026
Diese AGB regeln die Vertragsbeziehung zwischen ParkAware und seinen Auftraggebern, insbesondere Parkflächenbetreibern, Eigentümern und Hausverwaltungen. Für die Nutzung einzelner Parkflächen gelten zusätzlich die dort sichtbar ausgewiesenen Bedingungen des jeweiligen Betreibers.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von ParkAware - Marcel Hübner, Th.-Heuss Str. 17, 78467 Konstanz, Kontakt: Kontaktformular, nachfolgend „ParkAware“.
ParkAware bietet technische und operative Dienstleistungen im Bereich private Parkraumverwaltung, digitale Erfassung, Dokumentation, Prüfung und Abwicklung von Parkvorgängen sowie damit zusammenhängende Kommunikations-, Rechnungs- und Forderungsprozesse an.
Diese AGB gelten gegenüber Auftraggebern von ParkAware, insbesondere Parkflächenbetreibern, Eigentümern, Hausverwaltungen und sonstigen Geschäftspartnern. Für einzelne Parkflächen gelten zusätzlich die jeweiligen vor Ort ausgehängten Park-, Nutzungs- oder Einstellbedingungen des jeweiligen Betreibers. Diese Betreiberbedingungen werden nicht durch diese AGB ersetzt.
2. Rolle von ParkAware und Rolle des Parkplatzbetreibers
ParkAware ist grundsätzlich technischer und operativer Dienstleister des jeweiligen Parkplatzbetreibers. Der Parkvertrag mit dem Fahrzeugnutzer kommt regelmäßig zwischen dem Fahrzeugnutzer und dem Betreiber der jeweiligen Parkfläche zustande, nicht mit ParkAware, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Der jeweilige Parkplatzbetreiber entscheidet über die Nutzung der Parkfläche, Parkzeiten, Parkentgelte, Vertragsstrafen, Kulanzentscheidungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen vor Ort. ParkAware unterstützt bei der technischen Erfassung, Auswertung, Dokumentation, Kommunikation und Durchsetzung, soweit dies beauftragt und rechtlich zulässig ist.
Beim Pilotkunden YCH Immobilien betreibt YCH Immobilien die Parkeinrichtung. ParkAware ist dort insbesondere als technischer und operativer Dienstleister eingebunden. Zahlungen von Parkentgelten an YCH Immobilien sind keine Zahlungen an ParkAware.
3. Leistungen von ParkAware
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Projektauftrag oder der jeweils freigeschalteten Funktion. ParkAware erbringt je nach vereinbartem Leistungsumfang insbesondere folgende Leistungen:
- Bereitstellung und Betreuung technischer Systeme zur Parkraumerfassung, einschließlich kamerabasierter Kennzeichenerfassung, soweit vereinbart;
- Erfassung und technische Zuordnung von Parkvorgängen, Tickets, Zahlungsinformationen und Verstößen;
- Prüfung von Vorgängen, Zusammenführung von Beweis- und Vorgangsdaten sowie Erstellung von Dokumentationen;
- Vorbereitung oder Durchführung von Halteranfragen, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht;
- Erstellung und Versand von Zahlungsaufforderungen, Rechnungen, Erinnerungen oder Mahnungen im beauftragten Rahmen;
- Kommunikation mit Fahrzeugnutzern, Haltern, Fahrern, Auftraggebern, Behörden, Rechtsanwälten und sonstigen Beteiligten, soweit erforderlich;
- Bereitstellung digitaler Informations-, Kontakt-, Einspruchs-, VIP- oder Kundenfunktionen auf parkaware.de.
ParkAware schuldet eine sorgfältige technische und organisatorische Bearbeitung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Zahlungsquote und keine gerichtliche Durchsetzbarkeit jeder Forderung.
4. Vertragsschluss mit Auftraggebern
Angebote von ParkAware sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots, durch beiderseitige Unterzeichnung, durch ausdrückliche Beauftragung oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen zustande.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ParkAware ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
5. Pflichten der Auftraggeber
Auftraggeber sind dafür verantwortlich, dass sie zur Nutzung, Überwachung und Bewirtschaftung der jeweiligen Parkflächen berechtigt sind und dass die vor Ort erforderlichen Hinweise, Schilder, Preisangaben, Parkbedingungen und Datenschutzhinweise zutreffend, sichtbar und aktuell angebracht sind.
- alle für die Leistung erforderlichen Informationen vollständig und richtig mitzuteilen;
- Parkregeln, Preise, Kulanzvorgaben und Freigabeprozesse eindeutig festzulegen;
- erforderliche Mitwirkungen rechtzeitig zu erbringen;
- Änderungen an Parkordnung, Preisen, Öffnungszeiten, technischen Gegebenheiten oder Verantwortlichkeiten unverzüglich mitzuteilen;
- keine rechtswidrigen, sittenwidrigen oder bewusst unzutreffenden Forderungen zur Bearbeitung zu übergeben.
6. ParkAware-Webseite und digitale Funktionen
Die Website parkaware.de dient der Information über ParkAware, der Kontaktaufnahme, der Bearbeitung von Anliegen sowie der Bereitstellung digitaler Kontakt-, Einspruchs-, Nutzer-, VIP- und Kundenfunktionen.
Soweit Nutzer über die Website Angaben zu einem Vorgang machen, etwa Name, E-Mail-Adresse, Aktenzeichen, Vorgangsnummer, Kennzeichen, Nachricht oder Anlagen, müssen diese Angaben wahrheitsgemäß und nachvollziehbar sein. Missbräuchliche, beleidigende, manipulierte oder bewusst falsche Eingaben können zurückgewiesen und, soweit erforderlich, dokumentiert werden.
Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit einzelner Website-Funktionen besteht nicht. ParkAware darf Funktionen erweitern, ändern, einschränken oder vorübergehend deaktivieren, wenn dies technisch, organisatorisch, rechtlich oder sicherheitsbezogen erforderlich ist.
7. Nutzerkonten, VIP- und Betreiberbereiche
ParkAware stellt geschützte Nutzerbereiche für Auftraggeber, Betreiber, VIP-Nutzer und sonstige berechtigte Personen bereit. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Die Freischaltung kann von einer Prüfung der Berechtigung abhängig gemacht werden.
Nutzer sind verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, sichere Passwörter zu verwenden und ParkAware unverzüglich zu informieren, wenn ein Missbrauch des Kontos vermutet wird. ParkAware darf Konten sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, unberechtigten Zugriff, Sicherheitsrisiken oder Verstöße gegen diese AGB bestehen.
8. Kontakt, Einsprüche und Vorgangsbearbeitung
Kontaktaufnahmen und Einwendungen zu Vorgängen können über die bereitgestellten Kommunikationswege erfolgen. Die Bearbeitung setzt voraus, dass der Vorgang eindeutig zugeordnet werden kann. Hierfür können insbesondere Aktenzeichen, Vorgangsnummer, Kennzeichen, Name, Kontaktdaten, Nachrichtentext und geeignete Nachweise erforderlich sein.
ParkAware prüft eingehende Anliegen sachlich und im Rahmen der jeweils bestehenden Beauftragung. Gesetzliche Rechte und Einwendungen der betroffenen Personen bleiben unberührt. ParkAware ist nicht verpflichtet, unvollständige, offensichtlich missbräuchliche oder nicht zuordenbare Anfragen weitergehend zu bearbeiten, solange die notwendigen Angaben fehlen.
9. Zahlungsforderungen, Vertragsstrafen und Mahnungen
Soweit ParkAware Zahlungsaufforderungen, Rechnungen, Erinnerungen oder Mahnungen versendet, erfolgt dies je nach Konstellation im eigenen Namen, im Auftrag oder für Rechnung des jeweiligen Anspruchsinhabers. Der jeweilige Anspruchsinhaber und Zahlungsempfänger ergeben sich aus dem konkreten Dokument.
Parkentgelte eines Parkplatzbetreibers sind an den jeweiligen Betreiber zu zahlen. Vertragsstrafen, Bearbeitungskosten, Mahnkosten oder sonstige Forderungen sind nach Maßgabe der jeweiligen Zahlungsaufforderung zu begleichen. Bei YCH Immobilien betrifft die Überweisung an YCH Immobilien insbesondere Parkgebühren; Vertragsstrafen und deren Abwicklung können gesondert behandelt werden.
Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugsfolgen eintreten. Weitere erforderliche und rechtlich zulässige Kosten, etwa Porto, Halterauskunft, Mahnkosten, Rechtsanwaltskosten oder Kosten der Rechtsverfolgung, können geltend gemacht werden, soweit die Voraussetzungen vorliegen.
10. Halteranfragen und Fahrerbenennung
Bei dokumentierten Parkverstößen kann im gesetzlich zulässigen Umfang eine Halterermittlung durchgeführt oder vorbereitet werden. Wird ein Halter in Anspruch genommen und bestreitet er, Fahrer gewesen zu sein, kann er im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen verpflichtet sein, substantiiert mitzuteilen, welche Personen als Fahrer ernsthaft in Betracht kommen. Ein pauschales Bestreiten genügt nicht in jedem Fall.
11. Datenschutz und Datensicherheit
ParkAware verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von ParkAware sowie, bei konkreten Parkflächen, aus den Datenschutzhinweisen des jeweiligen Parkplatzbetreibers.
Soweit ParkAware personenbezogene Daten im Auftrag eines Betreibers verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung oder einer sonstigen geeigneten datenschutzrechtlichen Grundlage. Soweit ParkAware eigene Zwecke verfolgt, etwa Websitebetrieb, Kommunikation, Vertragsverwaltung, Rechnungsstellung oder eigene Rechtsverteidigung, ist ParkAware insoweit eigener Verantwortlicher.
12. Verfügbarkeit, Wartung und technische Grenzen
ParkAware bemüht sich um einen stabilen und sicheren Betrieb der technischen Systeme. Gleichwohl können Wartungen, Störungen, Fehlfunktionen, Netzwerkprobleme, Stromausfälle, Hardwaredefekte, Softwarefehler, Fehlbedienungen oder höhere Gewalt zu Einschränkungen führen.
Technische Systeme wie Kennzeichenerkennung, Bildauswertung oder automatische Zuordnung unterstützen und strukturieren die Bearbeitung. Rechtlich relevante Entscheidungen werden vor ihrer Umsetzung durch eine hierzu befugte Person geprüft.
13. Haftung
ParkAware haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. ParkAware haftet insbesondere nicht für vom Auftraggeber zu vertretende unvollständige oder falsche Angaben, unzureichende Beschilderung, fehlende Berechtigung zur Parkraumüberwachung, fehlerhafte Parkbedingungen oder rechtliche Entscheidungen des Auftraggebers.
14. Urheberrechte und Nutzung der Inhalte
Texte, Layouts, Software, Logos, Grafiken, Dokumentvorlagen, technische Konzepte und sonstige Inhalte von ParkAware sind urheberrechtlich oder durch sonstige Rechte geschützt. Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe ist nur zulässig, soweit dies vertraglich erlaubt oder gesetzlich gestattet ist.
15. Newsletter und freiwillige Informationen
ParkAware bietet einen Newsletter und vergleichbare freiwillige Informationsangebote an. Die Anmeldung erfolgt freiwillig. Der Versand erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung oder einer sonstigen gesetzlichen Erlaubnis. Nutzer können den Newsletter jederzeit mit Wirkung für die Zukunft abbestellen.
16. Verbraucherstreitbeilegung
ParkAware ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz von ParkAware, soweit gesetzlich zulässig.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.